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Turbo-Baurecht für Großprojekte – Verkehrsminister Scheuer plant neues Verfahren

Genehmigungen durch Gesetz des Bundestags an Stelle langwieriger Planfeststellungsverfahren sollen zunächst an sechs Pilotprojekten erprobt werden. Bei klimafreundlichen Verkehrsträgern wie Schiff und Bahn müsse die Umsetzung schneller werden erklärte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Durch einen Beschluss des Bundestags statt der Verfahren durch Behörden soll es auch eine höhere Akzeptanz für die geplanten Projekte geben. Das Gesetz sei derzeit in der Ressortabstimmung und soll zeitnah dem Bundestag vorgelegt werden.

Erprobt wird dieses Verfahren von Bauen per Gesetz an sechs Ausbauprojekten, fünf auf dem Wasser und einem auf der Schiene. So soll eine Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals und die Erweiterung des Wesel-Datteln-Kanals vom Bundestag genehmigt werden, ebenso die Vertiefung von Unter- und Außenweser, Mittelrhein und Untermain. Zudem solle der zweigleisige Ausbau der Marschbahnstrecke vor und auf der Insel Sylt gesetzlich beschlossen werden.

Dieses Verfahren nach einem neuen Turbo-Baurecht per Gesetz könnte für mehr Tempo bei den Umsetzungen sorgen, weil dann keine langen und oft mehrstufigen Klageverfahren gegen eine Baugenehmigung mehr möglich sind. Gegen solche Projekte könne. Dann nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden, da es sich um ein Gestz handelt. Solche Klage könnten auch nur die Bundes- oder eine Landesregierung oder ein Viertel der Abgeordneten beantragen, nicht Bürger oder Verbände. Die Grünen kritisieren die Beschneidung der Bürgerbeteiligungen bei diesen Projekten.

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