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Berlin: Koalition einigt sich auf Mietendeckel – fatale Folgen für die Stadt befürchtet

Es ist ein einmaliger Schritt, wie auch immer gewertet, in jedem Fall revolutionär. Deshalb gibt es In linken Kreisen um Bausenatorin Kathrin Lompscher (Linke) große Anerkennung. Auch wenn im ursprünglichen Entwurf weit mehr gefordert wurde. Neben der Entweignungsdebatte großer Wohnungsbauunternehmen der zweite fatale Schritt und ein beispielloser Eingriff in Markt und Eigentum. Nach der Eingung der rot-rot-grünen Koalition rutschten bei Börsenöffnung am Montag danach die Kurse große Wohnungunternehmen bereits ab. Die Aktie der Deutschen Wohne sackte um mehr als zwei Prozent nach unten. Ebenso Vonovia, deren Aktie ging mit 1,4 Prozent ins Minus. Beide Konzerne haben seit Jahresbeginn im zweistelligen Bereich verloren.

Der Mietendeckel könnte schon ab Anfang 2020 gelten. Er ist auf fünf Jahre befristet. Vermietern haben ab 2022 die Möglichkeit eines Inflationsausgleiches. Mieten dürfen ab diesem Zeitpunkt um 1,3 Prozent pro Jahr erhöht werden. Während besonderes Mieterschutzorganisatoionen die neue Regelung begrüßen, gibt es bei Bau und Handwerk große Befürchtunge über einen Rückgang der Aufträge und ein Stagnieren bei Modernisierungen. Von der Bauwirtschaft wird schon seit Jahren ein Programm zur schnellen Realisierung von Bauprojekten als wirkungsvolle Maßnahme gegen den Wohnungsmangel in Berlin gefordert. Diese Unternehmen konzentrieren sich inzwischen umso mehr auf Investitionen auserhalb Berlins.

Der Mietendeckel ist ein Kompromiss, bei dem die Linke nicht alles umsetzen konnte. Was bleibt sind Obergrenzen in zwölf kategorien von 3,92 Euro bis 9,80 Euro pro Quadratmeter. Maßgeblich sind das Baujahr, ob eine Sammelheizung existiert oder die Wohnung ein eigenes Bad besitzt, sowie die Lage.

Zu- und Abschläge für einfache (-28 Cent pro Quadratmeter), mittlere (-9 Cent) und gute Lagen (+74 Cent) sollen berücksichtigt werden. 

Wie viele Wohnungen das betreffen wird ist völlig unklar. Zu rechnen ist mit mehreren Hunderttausend. Generell gilt, dass Mieten bei Neuvermietung nicht angehoben werden dürfen. Mieten, die jenseits der Obergrenzen liegen, müssen bei Neuvermietungen auf diese abgesenkt werden. Eine weitere Ausnahme gibt es für besonders niedrige Mieten unter fünf Euro pro Quadratmeter. Sie dürfen bei Wiedervermietung um bis zu einen Euro auf maximal fünf Euro pro Quadratmeter angehoben werden.

Die Oppositionsfraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus haben bereits eine Normenkontrollklage angekündigt.

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