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Energie und Klimaschutz

Klimaschutz beim Bau: Ab 2021 verschärfte Richtlinien

Ab 2021 müssen laut EU-Gebäuderichtlinie alle Neubauten als sogenannte Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Eine bessere Energieeffizienz von gewerblichen, aber auch Wohngebäuden ist das Ziel der EU-Gebäuderichtlinie. Beschlossen wurde die EU-Gebäuderichtlinie bereits im Jahr 2010 mit um den Energieverbrauch von Gebäuden erheblich zu senken. Hier werde bis zu 40 Prozent der Gesamtenergie verbraucht und somit ist das Einsparungspotenzial groß. Hauptursache für den hohen Energieverbrauch ist die Heizung oder Kühlung der betreffenden Gebäude. Gerade hier gibt es aber mittlerweile zahlreiche technologische Möglichkeiten, um die benötigte Energie deutlich zu reduzieren. 

In Deutschland werden hingegen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude bezeichnet, die mindestens dem Standard eines KfW Effizienzhauses der Klasse 55 entsprechen. Langfristig gehen die Ziele des EU-Parlaments darüber aber sogar noch hinaus. Noch vor wenigen Jahren waren Konzepte wie das Plusenergiehaus kaum denkbar. Doch die Entwicklung modernster Technologien machen sie mittlerweile möglich und könnten daher eine wichtige Rolle zum Schutz des Klimas spielen. Möglichkeiten die Energieeffizienz in Gebäuden zu erhöhen gibt es viele. Sinnvoll ist deshalb nicht nur eine Maßnahme, sondern eine Kombination aus verschiedenen Strategien.