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Umstrittener Mietendeckel von rot-rot-grüner Mehrheit im Abgeordnetenhaus beschlossen

Die Koalition aus SPD, Grüne und Linke hat im Abgeordnetenhaus die Einführung des „Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ (MietenWoG Bln) beschlossen, gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen CDU, FDP und AfD.

Das bundesweit einmalige Gesetz gilt, sobald der Gesetzestext veröffentlicht wurde, voraussichtlich Mitte Februar. Mit dem Mietendeckel werden die Mieten von 1,5 Millionen Mietern in Berlin auf den Stand vom 18. Juni 2019 für fünf Jahre eingefroren. Nach diesem Stichtag  verschickte Mieterhöhungen sind unwirksam. Ausgenommen sind Neubauten, die ab 2014 bezogen wurden, und mietpreisgebundene Sozialwohnungen. Neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes kann eine Miete gesenkt werden, wenn sie 20 Prozent über dem festgesetzten Wert liegt, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung je nach Ausstattung und Baualtersklasse vorschreibt. Bei Verstößen gegen das Gesetz droht Vermietern ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro je Wohnung. Wohnungsverbände raten Vermietern inzwischen selbst aktiv zu werden und gegebenenfalls Mieten zu senken, um hohe Bussgelder zu vermeiden. Kritiker sehen in dem Mietendeckel eine Bremse für den Bau dringend benötigter neuer Wohnungen. Die Preise für Eigentumswohnungen würden weiter ansteigen. Die konkreten Folgen des neuen Gesetzes werden bislang unterschiedlich beurteilt. Klar scheint bislang jedoch, dass Impulse für den Wohnungsmarkt erstickt werden. Größere Bauvorhaben von Wohnungsbaugesellschaften sind bereits gestoppt oder abgesagt. Für Vermieter und Mieter fehlt auch endgültige Rechtssicherheit, denn Gegner des Mietendeckels und die CDU Berlin haben bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.